Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung
Bei Verwendung unseres Angebotes, insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen der IR Bau GmbH und dem Empfänger (Kunde) ein Maklervertrag zustande, für welchen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten soweit nicht im Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden, die hiermit vom Empfänger (Kunden) anerkannt werden. - Angebote
Die Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf Auskünften und Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. - Weitergabeverbot
Sämtliche Angebote und Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so ist der Kunde verpflichtet, der IR Bau GmbH die vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. - Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Tauschwert. Bei Abschluss eines Kaufvertrags sind die in den Angeboten aufgeführten Provisionsansprüche zu zahlen. Sofern nichts vereinbart wurde, beträgt die Provision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. Tauschwert inkl. 19 % gesetzlicher MwSt.. - Provisionsanspruch
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Eigentümers geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle eines Kaufs. Der Provisionsanspruch der IR Bau GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Kommt zwischen dem Kunden und dem Objekteigentümer ein anderes oder ein weiteres Geschäft zustande, so entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch. Die IR Bau GmbH hat das Recht, beim Vertragsabschluss dabei zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der IR Bau GmbH, so muss der Kunde unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungs-grundlage des Provisionsanspruchs erteilen. - Doppeltätigkeit
Die IR Bau GmbH darf auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden. - Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der IR Bau GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so muss er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitteilen und einen Nachweis über die Vorkenntnis erbringen. Unterlässt der Kunde dies, so hat er der IR Bau GmbH sämtliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, zu erstatten. - Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der IR Bau GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. - Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die IR Bau GmbH ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchzuführen. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Kunde ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz der IR Bau GmbH. - Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein sollten oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht entgegen steht.